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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mps – Media Production Service GmbH & Co. KG

 

 

1.    Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1         Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mps – Media Production Service GmbH & Co. KG (im Folgenden „mps“ genannt) in Bezug auf die von mps produzierten Videos, Animationen, Fotografien und Audios (im Folgenden „Medienprodukte“). Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen mps und dem Kunden in Bezug auf das jeweils gebuchte Medienprodukt.

1.2         Das Angebot der Videoprodukte von mps richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.

1.3         Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mps Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Solche entfalten auch keine Wirkung, wenn mps ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

1.4         Individualvereinbarungen zwischen mps und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mps im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch mps in Textform.

 

 

2.            Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

2.1         Mps ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.
Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.

2.2         Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch mps im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so steht mps ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Mps hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

 

 

3.            Änderung des gebuchten Produkts und des Preises

 

3.1         Die beauftragten Produkte können nach Vertragsschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt und vom ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität und Sicherheit von Mps IT-Systemen oder die von MPS Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder wenn Dritte, von denen mps für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

3.2         Mps ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen mps für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

3.3         Änderungen der Produkte bzw. deren Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kund wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung von Produkten oder Preisen, so ist mps berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Montag zu beenden. Mps hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

 

 

4.            Vertragsschluss

 

4.1         Alle Angebote von mps sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von mps ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für mps verbindlich.

4.2         Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von mps oder unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins bzw. des Onlinebestellformulars einen für ihn verbindlichen Auftrag über das jeweils von mps angebotene Produkt. Der Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises, der Produktbeschreibung bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.3         Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch mps. Ebenso bedürfen sonstige mündliche Vereinbarungen einer Bestätigung von mps in Textform.

4.4         Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch mps bzw. mit Zugang der Auftragsbestätigung in Textform oder der Rechnung zustande.

4.5         Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.
Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung.

Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.

4.6         Mps ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

4.7         Ein Rücktrittsrecht von mps besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.

 

 

5.            Vertragsgegenstand

 

5.1         Vertragsgegenstand ist die durch den Kunden beauftragte Medienproduktion.

5.2         Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Produktliste. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch mps in Textform.

5.3         Die Leistungen erbringt mps während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.

 

 

6.            Leistungen

 

6.1         Mps bieten dem Kunden die Erstellung von Medienprodukten an. Der Kunde erhält je nach Auftrag die entsprechende Medienproduktion in einer je nach Produkt variierenden Länge und Auflösung. Details zu den jeweiligen Medienproduktionen entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung.  

6.2         Hinsichtlich der Erstellung des Videos und der Motivauswahl stimmen sich die Vertragspartner im Rahmen der Konzeption zumindest telefonisch oder persönlich ab. Ob die Erarbeitung eines schriftlichen Konzepts von Ihrem gebuchten Medienprodukt umfasst ist, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Produktliste. Sofern das von Ihnen gebuchte Medienprodukt ein Konzept beinhaltet, besteht im Anschluss an die Erstellung des Konzepts für den Kunden die einmalige Möglichkeit, mps seine Änderungswünsche mitzuteilen und durch mps vornehmen zu lassen. Alle weiteren Änderungen, insbesondere nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden, werden durch mps gesondert in Rechnung gestellt.

6.3         Der Kunde trägt Sorge, dass die Drehorte alle Voraussetzungen erfüllen, damit die Filmaufnahmen ordnungsgemäß hergestellt werden können. Insbesondere ist der Kunde für eine ordnungsgemäße und unterbrechungsfreie Stromversorgung des Videoequipments, für eine einwandfreie Raumakustik (z.B. keine Störgeräusche, Halleffekte usw.) sowie die Einhaltung der ggf. bestehenden branchen- oder betriebsüblichen Sicherheitsbestimmungen (z.B. Helm, Schuhwerk, Atem- und Gesichtsschutz usw.) verantwortlich.

6.4         Die Filmaufnahmen werden nach Abschluss des Drehs durch mps einmal nachbearbeitet, zusammengeführt, geschnitten und vertont (Postproduktion). Hinsichtlich bestimmter Kriterien der Postproduktion stimmen sich mps und der Kunde miteinander ab (z.B. Wahl des Kunden ob Vertonung mit männlicher oder weiblicher Sprecherstimme, Stil der Musikhinterlegung). Im Übrigen erledigt mps die Postproduktion nach billigem Ermessen, insbesondere ist mps hinsichtlich Dramaturgie, Schnitt und Vertonung frei von Weisungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform (z.B. im Rahmen der Konzeption) vereinbart wurde. Der danach entstandene erste Entwurf wird dem Kunden übersandt. Im Anschluss daran erhält der Kunde die einmalige Möglichkeit, Anpassungen im Rahmen der Postproduktion vornehmen zu lassen. Alle weiteren Änderungen sowie die Erstellung von zusätzlichem Filmmaterial werden durch mps gesondert in Rechnung gestellt.

6.5         Mps archiviert das entstandene Material bis zur Auslieferung des fertig gestalteten Endprodukts. Anschließend archiviert mps das entstandene Material in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren, behält sich jedoch vor, das Material auch früher zu löschen.

6.6         Sofern der Kunde im Rahmen der Vertonung auf die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik besteht, ist er verpflichtet, die für seine Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben im Vorfeld rechtzeitig mitzuteilen. Die GEMA Kosten sind allein und direkt vom Auftraggeber selbst zu tragen.

6.7         Sofern der Kunde für den Dreh eigenes Material zur Verfügung stellt, insbesondere eigenes Bild- und Videomaterial, so räumt der Kunde mps mit der Übermittlung die Befugnisse zur Produktion des Videos ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Wiedergabe des Produktionsmaterials zum Zwecke der Vertragserfüllung.

6.8         Mps behält sich vor, solche Videos nicht zu produzieren, deren Inhalt nach Ansicht von mps gegen geltendes Recht und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Videos werden insbesondere nicht produziert, wenn sie z.B. pornographische, jugendgefährdende oder rassistischer Inhalte haben oder einer Verarbeitung der Daten laut DSGVO widersprochen wurde.

Desweiteren ist mps berechtigt, bestimmtes Material von der Produktion auszuschließen, wenn das durch den Kunden zur Verfügung gestellte Material wegen Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität gegen geltendes Recht oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt bzw. die Leistungserbringung auf Grundlage dieses Materials für mps unzumutbar ist.

In allen diesen Fällen besteh für mps darüber hinaus ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen würden.  

6.9         Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Mps übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die beauftragte Medienproduktion die vom Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge, wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele erreicht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

 

 

 

7.            (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

 

7.1         Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, mps bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

7.2         Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend folgende Pflichten:

7.2.1      Vertragsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefaxnummer sowie Kontoverbindung.

Darüber hinaus hat der Kunde mps über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.

7.2.2      Rechtliche Belange

Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte wie z.B. die Urhebernennung bei der Verwendung fremden Materials.

7.2.3      Unzulässige Inhalte

Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Produkte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Inhalt

·         gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt;

·         rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,

·         nicht religiös oder politisch neutral gehalten ist,

·         pornographisch oder sexuell anstößig ist,

·         gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,

·         gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,

·         Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und

·         Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.

Mps obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Mps wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, hat mps das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.

Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

7.2.4      Zurverfügungstellung von Inhalten

Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und mps in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen von mps gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig festgelegt.

Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die ggf. bestehende Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen.

Darüber hinaus ist mps in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte in eigenem Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

Im Fall eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch mps erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

7.2.5      Einhaltung von Terminen

Der Kunde ist verpflichtet, zu vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen. Eine Terminabsage mit einer Vorlaufzeit von mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist unentgeltlich. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor dem Termin ab, ist mps berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 150,--€ in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn nachträglich ein neuer Termin vereinbart wird und stattfindet. Darüber hinaus ist mps berechtigt, dem Kunden die weiteren Kosten, die mps aufgrund der Terminabsage entstehen, z.B. für die Anmietung von Equipment o.ä., in Rechnung zu stellen. Ein Termin, der aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht stattfindet und zuvor nicht durch den Kunden abgesagt wurde, wird dem Kunden mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt.

7.2.6      Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung

Vor der Veröffentlichung der beauftragten Leistung kann mps diese dem Kunden zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für die weitere Produktion bzw. für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der weiteren Produktion oder Veröffentlichung zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, der weiteren Produktion oder einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde mps nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von mps übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge in der Übersendung des Entwurfs gesondert hingewiesen.

7.2.7      Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten

Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme mps durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.

Darüber hinaus kommt mps mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von mps sowie dessen Fälligkeit unberührt.

 

 

8.            Rechteeinräumung

 

8.1         Der Kunde räumt mps im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.

Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.

Insbesondere ist mps berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.

8.2         Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass mps die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

8.3         Wenn und soweit mps dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und mps bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel der namentlichen Nennung des Urhebers.

8.4         Für die Gestaltungen von Videoprodukten durch mps – gleich in welcher Form (Bild, Text, Ton) verbleiben die Urheber- und Nutzungsechte bei mps. Sofern der Kunde gemäß dem Auftragsschein eine Videoproduktion erwirbt, räumt mps dem Kunden entsprechend der gewählten Lizenzgruppe folgende Nutzungsrechte ein:

8.4.1      Lizenzgruppe 1

Mps räumt dem Kunden das einfache, zeitlich unbeschränkte Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht in den Bereich Online (Website, Social Media, Videoplattformen), Messe und Events mit einem Werbebudget von bis zu 1.000,-- € sowie die mechanische Vervielfältigung und/oder die Möglichkeit des kostenpflichtigen Downloads bis zu einer Gesamtauflage von 1.000 Stück ein. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, diese Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

8.4.2      Lizenzgruppe 2a

Mps räumt dem Kunden das einfache, örtlich unbegrenzte, zeitlich auf ein Jahr begrenzte Nutzungsrecht im Hinblick auf Veröffentlichung und Verbreitung im regionalen Kino ein.

 

8.4.3  Lizenzgruppe 2b

Mps räumt dem Kunden das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die Veröffentlichung und Verbreitung des Werks auf Onlineplattformen (Website, Social Media, Videoplattformen) mit einem Werbebudget von bis zu 10.000,--€ sowie das Recht zur mechanischen Vervielfältigung und/oder zum kostenpflichtigen Downloads bis zu einer Gesamtauflage von 5.000 Stück ein. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, diese Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

 

 

9.            Haftung des Kunden und Freistellung

 

Der Kunde stellt mps und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gegenüber mps oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

 

 

10.          Gewährleistung und Haftung von mps

 

10.1       Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. Mps kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. Mps ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.

10.2       Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und mps aus welchen Gründen auch immer, das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist mps dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

10.3       Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter Angabe des Mangels mps gegenüber geltend zu machen.

10.4       Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die mps bzw. deren Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber mps einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

10.5       Mps haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von mps, deren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schäden, die nach einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

10.6       Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von mps zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist einem solchen Fall die Haftung von mps vollumfänglich ausgeschlossen.

10.7       Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt-, unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die der Kunde mps zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die jeweils gebuchte Medienproduktion veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt mps keine Haftung.

10.8       Für übrige Schäden ist die Haftung von mps, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit mps nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn mps die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

10.9       Alle Ansprüche des Kunden gegenüber mps verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

10.10    Soweit die Haftung von mps beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

 

11.          Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltung

 

11.1       Der Preis ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise in den Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen von mps verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

11.2       Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch mps erfolgen. Darüber hinaus ist mps berechtigt, dem Kunden Teilleistungen in Rechnung zu stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Bankkonto von mps.

11.3       Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann mps den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag sofort fällig stellen.

11.4       Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich mps vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann mps Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

11.5       Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für mps entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch mps hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von mps geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

11.6       Mps ist auch während der Laufzeit des Vertrages dazu berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11.7       Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

 

12.          Sonstiges

 

12.1       Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von mps soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

12.2       Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

 

 

13.          Anschrift

 

Mps Media Production Service GmbH & Co. KG

Zähringerstraße 6

77652 Offenburg

 

Telefon: +49 (0) 781 207 0

Telefax: +49 (0) 781 207 60

E-Mail: info@mps-web.tv

 

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Offenburg

Handelsregister: Düsseldorf HRA 11797

USt.-ID-Nr: DE 156100660

 

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Mps Media Phone Service GmbH

Handelsregister: Düsseldorf HRB 29596

Geschäftsführung: Caroline Kross

 

 

 

KONTAKT

 

mps - Media Production Service GmbH & Co.KG

 

Zähringerstraße 6

77652 Offenburg

 

Fon: 0781 / 207 - 0

Fax: 0781 / 207 - 53

 

E-Mail: info@mps-web.tv

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